Zeugen müssen künftig auf Ladung der Polizei erscheinen und aussagen. Das ist neu. Denn bisher musste man mit der Polzei nicht reden, wenn man nicht wollte. Es gab keinerlei Rechtspflicht, sich auf Gespräche mit Polizisten einzulassen. Erwzingen konnte die Polizei eine solche Aussage auch nicht. Zwangsmittel waren nicht vorgesehen.
Hier nun der Wortlaut der neuen Vorschrift – § 163 Abs. 3 StPO:
„Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“

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