Gute Nachrichten für Vermieter: Wenn die Wohnung mit Schäden zurückgeben wird, muss dem Mieter nicht erst eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Zieht der Mieter also einfach aus, geht dies zu seinen Lasten. Der Vermieter kann sofort Schadenersatz in Geld verlangen.

Im konkreten Fall ging es um folgende Schäden: Schimmel in der Wohnung, Lackschäden an Heizkörpern und eine verkalkte Badezimmerarmatur. Dem Vermieter wurde Schadenersatz in Höhe von € 5.171,- plus Zinsen zugesprochen.

BGH, Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17

CategoryAllgemein
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