Warum Sie bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten sollten:

1. Der Rechtsanwalt als Experte

Der Rechtsanwalt ist (im Gegensatz zu Versicherungen, ungebetenen Unfallhelfern, etc.) der einzig staatlich legitimierte Fachmann für Ihre rechtliche Beratung und Vertretung. Die rechtliche Abwicklung ist für den Laien schwer überschaubar, da man viel Arbeit hat und teilweise auf einen Teil seiner Ansprüche aus Unwissenheit aller Formalitäten verzichten muss. Sie müssen in der Regel nichts anderes tun, als uns die Ihnen vorliegenden Daten und Infos zuzusenden.

2. Finanzieller Vorteil

Wir sorgen dafür, dass Sie nichts “verschenken”. Selbst dann, wenn Ihre rechtliche Lage von der Versicherung als hoffnungslos eingeschätzt wird, setzen wir alle Hebel in Bewegung. Versicherungen kürzen die Gelder und versuchen oft, die Forderungen des Geschädigten zu reduzieren. Wir kennen alle „Tricks“ und Vorgehensweisen und können diese umgehen.

Ihnen können Ansprüche zustehen, die Ihnen nicht bekannt sind. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten.

Oft wird auf Ansprüche, z. B. Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet. Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall gibt es zahlreiche Möglichkeiten Ihre entstandenen Kosten komplett erstattet zu bekommen.

3. Arbeits- und Zeitersparnis

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, die Polizei, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte usw. Alle verfolgen auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen. Es ist schwierig gegenüber jedem einzelnen Beteiligten die richtige Strategie zu wählen.

Hier nur einige Beispiele von Schadenersatz, welche im Falle eines unverschuldeten Unfalls von der Gegenseite erstattet werden:

1. Sachschäden:

• Nutzungsausfallentschädigung
• Leihwagen als Ersatz
• Abschleppkosten
• Ab- und Anmeldekosten
• Gutachterkosten
• Wertminderung des Fahrzeugs
• Fiktive Abrechnung des Schadens
• Gegenstände die beim Unfall kaputt gehen könnten (Handy, Brille, CDs)
• Kleidung (z.B. Motorradkleidung oder -helm)
• Auslagenpauschale
• Akteneinsichtskosten (Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei/StA)
• Komplette Abwicklung mit Leasing-Gesellschaft

2. Personenschäden

• Verdienstausfall
• Schmerzensgeld
• Heil-/Behandlungskosten

Sollte die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls nicht ohne Kosten möglich sein, werden wir Sie, bevor Kosten entstehen, selbstverständlich ausdrücklich fragen, ob Sie den Auftrag erteilen wollen. Weitere Information zu unserer Kanzlei, der Vorgehensweise bei einem Verkehrsunfall und einer Zusammenarbeit erhalten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
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