Vor einiger Zeit haben wir einen Artikel über das Thema „Garantie und Gewährleistung“ veröffentlicht, der schnell zum Dauerbrenner im Internet wurde. Bis heute wurde dieser Artikel über 500.000 Mal gelesen. Und das Thema ist heute noch so brisant wie vor fast 10 Jahren. Denn bis heute vermischt der allgemeine Sprachgebrauch diese beiden Rechtsinstitute. Der Verbraucher weiß schlicht und einfach nicht, worin die Unterschiede bestehen.
Hier daher nochmals der Wortlaut des Artikels:

Gewährleistung (Mängelhaftung)
Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat. Gewährleistung heißt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen.

BEACHTE: Garantie ist keine Gewährleistung!

Umgangssprachlich werden beide Begriffe fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

–> Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
–> Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten hier unterschiedliche Grantiearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar im Umfang oder der Zeitdauer verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

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