Das Familienrecht befasst sich neben dem Eherecht (Ehescheidung und Getrenntleben) mit Kindschaftsrecht, Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung.
Der Familienbegriff befindet sich sowohl in der Allgemeinsprache als auch im Sprachgebrauch der Sozialwissenschaften in einem Wandel, der mit fortlaufenden gesellschaftlichen Veränderungen korrespondiert. Dieser Wandel hat sowohl Rückbildungen als auch Erweiterungen zur Folge.
Für eine Beratung, offene Fragen oder ein individuelles Angebot zu den Themen des Familienrechts steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Schultze und unser Team in Wiesbaden gerne zur Verfügung. Zögern sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.
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