Mit Urteil vom 18.07.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verbraucher aufgrund der einzig kostenlosen Bezahlmethode nicht dazu „gezwungen“ werden kann, mit einem unbeteiligten Dritten in vertraglichen Beziehungen treten zu müssen. Dies müsste er nämlich tun und gleichzeitig auch hochsensible Finanzdaten übermitteln. Es ging in diesem Fall um die Praxis der Deutsche Bahn Vertrieb GmbH und ihrer Reiseplattform start.de.

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